Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Ziel ist es die Energieeffizienz der Anlagen zu erhöhen, beispielsweise mit hydraulischem Abgleich oder Austausch der Heizungspumpe.
NEU: Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Mehr: Heizungsoptimierung …